Beschluss: beschlossen

4. Beschlussfassung über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der vom Büro Bachtler und Böhm erarbeitete Bebauungsplanentwurf, wird in der Sitzung vorgestellt. Als nächster Verfahrensschritt ist er vom Stadtrat zu billigen.

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig gem. § 3 Abs. 1 BauGB die vorgezogene Bürgerbeteiligung in Form einer zweiwöchigen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.