Beschluss: beschlossen

3. Billigung des Planentwurfs

 

Zur Umnutzung des ASTA-Geländes ist es erforderlich, dass ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Der Bebauungsplan wird den Anwesenden vom verantwortlichen Planungsbüro Bachtler, Böhm und Partner vorgestellt. Als nächster Verfahrenschritt muss nunmehr durch den Stadtrat ein Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB gefasst werden.

 

Der vom Büro Bachtler und Böhme erarbeitete Bebauungsplanentwurf  wird einschließlich den textl. Festsetzungen und der Begründung vom Stadtrat einstimmig  in der vorgelegten Form gebilligt.