Beschluss: beschlossen

2. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Das ASTA-Gelände soll umgenutzt werden. Südlich der Queich soll eine Fläche für einen großflächigen Einzelhandel entstehen. Der Bereich nördlich der Queich soll für eine Wohnbebauung vorgesehen werden. Um Baurecht für die v.g. Maßnahmen zu erhalten, ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Zu diesem Zweck soll ein Sachverständiger gehört werden. Es handelt sich hierbei um das Planungsbüro Bachtler und Böhm.

Der Stadtrat beschließt einstimmig,  für den Bereich des ASTA-Geländes einen Bebauungsplan aufzustellen. Die genaue Abgrenzung des Bebauungsplanes ist aus der beiliegenden Karte ersichtlich.