Beschluss: beschlossen

Die Grundstücke, welche sich in dem Bebauungsplan „Schulstraße“ befinden, sollen im Rahmen eines gesetzlichen Umlegungsverfahrens neu geordnet werden.

 

Aus diesem Grunde hat der Ortsgemeinderat über die Anordnung einer Umlegung im Sinne des Baugesetzbuches zu beschließen.


Auf Grund des § 46 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der jeweils geltenden Fassung wird die Umlegung für das Baugebiet  „Schulstraße“  angeordnet.

 

Der Umlegung liegt der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan " Schulstraße "  zugrunde.

 

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.