Beschluss: beschlossen

Hierzu übergab der Vorsitzende das Wort an Ersten Beigeordneten Horst Paul.

 

Dieser erläuterte, dass die Straße  „Kastanienweg“ sich in einem desolaten Zustand befindet und daher  aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht abgefräst und neu geteert werden müsste. Nachdem eine Zufahrt zur Schule bzw. für die Anwohner im östlichen Bereich der Straße „Kastanienweg“ über die neue breite Erschließungsstraße in Verlängerung der Straße „Am Bangert“ gesichert ist, kann die Zufahrtsmöglichkeit zur Schule über die Hauptstraße (L 494), mit Ausnahme für den forstwirtschaftlichen Verkehr entfallen. Durch die Wegnahme des Verkehrs können die Schulkinder, ohne dem allgemeinen Verkehr  ausgesetzt zu sein, den Kastanienweg passieren, so dass die Schulwegsicherheit hierdurch erhöht wird. Die Einbahnregelung vom Anwesen Kaiser bis kurz vor Anwesen Dr. Conrad muss jedoch aufgrund der engen Durchfahrtsbreite der Straße beibehalten werden. Damit der Schulverkehr bzw. der allgemeine Verkehr, von Osten kommend, versehentlich nicht bis zum gesperrten Bereich vorfährt, soll am Beginn des Kastanienweges vom Schulweg kommend ein Sackgassenschild (Z 357 StVO) bzw. am Ende der Schule ein Sperrschild (Z 250 StVO) mit dem Zusatzzeichen Anlieger frei (Z 1020-30 StVO) aufgestellt werden.

 


Der Gemeinderat beschloss sodann mit 11 Ja-Stimmen und einer Neinstimme die vorgenannte neue Verkehrsregelung.

 

Ortsbürgermeister Dr. Conrad, sowie die Ratsmitglieder Conrad Florian, Conrad-Lesmeister Anita und Albert Gerhard nahmen gemäß § 22 Gemeindeordnung an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.