Beschluss: beschlossen

Der Präsident des Landgerichts Landau in der Pfalz hat mitgeteilt, dass zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013 von der Ortsgemeinde 2 Personen bestimmt werden müssen. Diese werden in die Vorschlagsliste aufgenommen. Dabei sind die im Beschlussvorschlag genannten Personalangaben erforderlich. Das Amt eines Schöffen kann nur von Deutschen versehen werden.

 

Ein Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz und der Verwaltungsvorschrift für die Wahl, Auslosung und Einberufung der Schöffinnen und Schöffen liegt jedem Ratsmitglied vor. Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Ratsmitglieder, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich.

Der Ortsbürgermeister hat nach § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr.1 GemO bezüglich der Wahl kein Stimmrecht!

 


Für die Vorschlagsliste für Schöffen werden vorgeschlagen:

 

Hans Bosch,  Rudi  Gieger

 

Daraufhin beschließt der Gemeinderat einstimmig mit  10 Ja-Stimmen, dass die Wahl im Wege der offenen Abstimmung durchgeführt werden soll.

 

Anschließend beschließt der Gemeinderat einstimmig mit  10 Ja-Stimmen, folgende Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen:

 

Bosch Hans, geb. am 13.11.1955 in Albersweiler, Winzer,  wohnh. Albersweiler, Weinstr.12,

Gieger Rudi, geb. am 13.06.1944 in Landau , Lehrer, wohnh. Albersweiler, Untere Latte 11.

 

Ortsbürgermeister Spieß nahm gem. § 36 Abs.3 Satz 2 Nr. 1 GemO an der Abstimmung nicht teil.