Der Vorsitzende gab bekannt, dass die Ortsbeiratsmitglieder  Pirmin  und Gerda Voos vor deren Amtsantritt gem. § 30 Abs. 2 GemO in öffentlicher Sitzung noch per Handschlag zu verpflichten sind.

Er belehrte sie über die Obliegenheiten ihres Amtes und gab die Bestimmungen der §§ 20,21,22, 30 und 31der Gemeindeordnung bekannt

Diese beinhalten insbesondere die Schweigepflicht, Treuepflicht, Ausschließungsgründe, Rechte und Pflichten der Ortsbeiratsmitglieder sowie deren Ausschluss aus dem Ortsbeirat.

 

Nach Bekanntgabe der Paragraphen und Verlesen der Verpflichtungsformel verpflichtete Herr Fischer die beiden Ortsbeiratsmitglieder per Handschlag .