Beschluss: beschlossen

Der Ortsgemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 17. Mai 2004 den v.g. Bebauungsplan im Bereich

der Grundstücke mit den Plan-Nr. 4106 und 4105 zu ändern.

 

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung ist heute von dem Ortsgemeinderat zu billigen. Der Planentwurf

wird in der Sitzung vorgestellt.

 

Des weiteren ist als nächster Verfahrensschritt die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes zu

beschließen.


Der v. g. Bebauungsplanentwurf  wird einschließlich den textl. Festsetzungen und der Begründung vom

Ortsgemeinderat einstimmig in der vorgelegten Form gebilligt.

 

Der Ortsgemeinderat beschließt ferner einstimmig den v. g. Bebauungsplanentwurf für einen Monat im Verbandsgemeinbauamt gem. § 3 Abs. 2 BauGB offenzulegen.

 

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt die notwendigen Verfahrensschritt durchzuführen.