Der
Ortsgemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 17. Mai 2004 den v.g.
Bebauungsplan im Bereich
der
Grundstücke mit den Plan-Nr. 4106 und 4105 zu ändern.
Der
Entwurf der Bebauungsplanänderung ist heute von dem Ortsgemeinderat zu
billigen. Der Planentwurf
wird in
der Sitzung vorgestellt.
Des
weiteren ist als nächster Verfahrensschritt die Offenlage des
Bebauungsplanentwurfes zu
beschließen.
Der v. g. Bebauungsplanentwurf wird einschließlich den textl. Festsetzungen und der Begründung
vom
Ortsgemeinderat einstimmig in der vorgelegten Form
gebilligt.
Der Ortsgemeinderat beschließt ferner einstimmig den v. g.
Bebauungsplanentwurf für einen Monat im Verbandsgemeinbauamt gem. § 3 Abs. 2
BauGB offenzulegen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt die
notwendigen Verfahrensschritt durchzuführen.