Beschluss: beschlossen

Die Hebesätze für die Realsteuern der Ortsgemeinde Albersweiler sind derzeit wie folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer A                        270 v. H.

Grundsteuer B                        317 v. H.

Gewerbesteuer                        360 v. H.

 

Leistungsschwache Ortsgemeinden (Einnahmen des Verwaltungshaushaltes reichen zur Erfüllung ihrer unabweisbaren Ausgabeverpflichtungen nicht aus) können Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsstock erhalten.

Nach derzeitigem Kenntnisstand müssen hierzu jedoch ab 2005 u. a. folgende Steuerhebesätze festgesetzt sein:

 

Grundsteuer A                        280 v. H.

Grundsteuer B                        320 v. H.

Gewerbesteuer                        350 v. H.


Nach entsprechender Beratung wurden folgende Anträge gestellt:

 

a) Die Realsteuerhebesätze 2005 mögen wie folgt festgesetzt werden:

 

            Grundsteuer A: 280 v. H.

            Grundsteuer B: 330 v. H.

            Gewerbesteuer:            360 v. H.

 

b) Die Realsteuerhebesätze 2005 mögen wie folgt festgesetzt werden:

 

            Grundsteuer A: 280 v. H.

            Grundsteuer B: 320 v. H.

            Gewerbesteuer:            360 v. H.

 

Da der Antrag a) der weitergehende war, wurde zuerst über diesen Antrag abgestimmt. Dieser Antrag wurde mit 9 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen angenommen. Der Antrag b) hatte sich damit erledigt. Damit wurden die Realsteuerhebesätze 2005 wie folgt festgesetzt:

 

            Grundsteuer A: 280 v. H.

            Grundsteuer B: 330 v. H.

            Gewerbesteuer:            360 v. H.

 

Anschließend wurde über die Beiträge für die Feld- und Waldwege für das Haushaltsjahr 2005 beraten und schließlich einstimmig beschlossen, diese unverändert bei 75,00 € pro Hektar zu belassen.