Der Ortsbürgermeister Schwarzmann verpflichtete die Ratsmitglieder Fritz Hög und Wolfgang Zoller gem. § 30 Abs. 2 GemO durch Handschlag. Vor dieser Handlung wurden die gewählten Ratsmitglieder über die Obliegenheiten Ihres Amtes belehrt  und die Bestimmungen der §§ 20, 21, 22, 30 und 31 der Gemeindeordnung zur  Kenntnis gegeben.