Beschluss: beschlossen

Bei der Festlegung des Gemeindeanteils ist § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege der Ortsgemeinde Gossersweiler-Stein zu beachten.

 

Dabei wurde lt. dem Gemeinderatsbeschluss vom 06. November 1996 der Gemeindeanteil für die Investitionsaufwendungen und die Unterhaltungskosten von Feld- und Waldwegen auf 10 v. H. festgesetzt.

 

Da die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege voraussichtlich in dieser Gemeinderatssitzung neu beschlossen wird, ist es sinnvoll über die Festlegung des Gemeindeanteiles nochmals neu zu beschließen.


Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig, den Gemeindeanteil an den Investitionsaufwendungen und Unterhaltungskosten von Feld- und Waldwegen auf 10 v. H. festzusetzen.