Beschluss: geändert beschlossen

Der Gemeinderat war sich bei der Vorberatung zur Änderung der Friedhofssatzung in der Sitzung vom 22.08.2007 einig über:

 

1. die Einführung einer anonymen Urnengrabstätte. Hierfür ist die Einfügung eines § 16 a mit folgendem Wortlaut notwendig:

§ 16 a Anonyme Urnengrabstätten

(1) Anonyme Urnengrabstätten sind Gemeinschaftsgrabstätten, die nicht mit personenbezogenen Daten gekennzeichnet sind.

(2) Die Verwendung von Überurnen ist nicht zulässig.

(3) An der Urnenwand sind keine anonymen Bestattungen möglich.

 

2. in § 14 Abs. 5 Worte „nur einmal“ zu streichen. Somit kann das Nutzungsrecht öfters verliehen werden.

 

3. die grundsätzliche Zulassung von Lichtbildern an Grabstätten

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 10.10.2007 dem Gemeinderat empfohlen, Bilder auf Grabsteinen mit dem Maß von max. 9 cm x 13 cm und an der Urnenwand mit den Maßen von max. 6 cm x 8 cm oder max. 7 cm im Durchmesser zuzulassen.

 

Von der Verbandsgemeindeverwaltung wurde ein Satzungsentwurf über die Änderung der Friedhofssatzung gefertigt, indem die gewünschten Änderungen eingearbeitet wurden.

 

Der Gemeinderat möchte Lichtbilder mit o. g. Maßen generell auf den Grabstätten zulassen und nicht nur an den Grabsteinen. Der Satzungsentwurf sollte entsprechend angepasst werden.


Zunächst beschloss der Gemeinderat einstimmig, Lichtbilder auf Grabstätten zuzulassen.

 

Nach ausführlicher Beratung beschloss der Gemeinderat mit 11 Ja-Stimmen,1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung, die beiliegende Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung.