Beschluss: beschlossen

Der Werkausschuss wurde in den Sitzungen am 19.09. und 23.10.2007 ausführlich über die voraussichtliche Strompreisentwicklung 2008 informiert. Darüber hinaus erfolgte durch Werkdirektor Götten nochmals eine ausführliche Darstellung über die Entwicklung des Elektrizitätswerkes seit Liberalisierung des Strommarktes und die zu erwartenden negativen Auswirkungen aufgrund der ab 01.01.2009 in Kraft tretenden Anreizregulierungsverordnung. Da die Preisgenehmigungen für 2007 deutlich unter den zusätzlichen Kosten für die Strombeschaffung lagen, ist mit einer weiteren Verschlechterung des laufenden Ergebnisses zu rechnen.

Durch den Wegfall der Bundestarifordnung Elektrizität (BTOElt) zum 30.06.2007 bedarf es hinsichtlich der Neufestsetzung der Strompreise keinerlei Genehmigung mehr.

Folgende Kostensteigerungen müssen bei den neu festzusetzenden Preisen ab 01.01.2008 berücksichtigt werden:

     - Mehrkosten aus Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) aus 2007  0,39 ct/kWh

     - Mehrkosten EEG 2008 lt. Prognose  0,30 ct/kWh

     - Erhöhung Strombezugspreis gegenüber 2007-10-29     0,16 ct/kWh

     Mehrkosten gegenüber 2007 insgesamt - netto -   0,85 ct/kWh

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Um die in 2008 zu erwartenden Mehrbelastungen abzudecken, sind bei der Grund- und Ersatzversorgung insbesondere nachstehende Preiserhöhungen beabsichtigt:

           bisher                                 neu

A) Haushalt und Landwirtschaft

     Arbeitspreis Hochtarif (HT)        17,97 ct/kWh brutto     19,15 ct/kWh brutto

     Arbeitspreis Niedertarif (NT)                     14,52 ct/kWh brutto     15,50 ct/kWh brutto

 

     Jahres-Grundpreis

     Einfachtarifzähler                      110,79 €/Jahr brutto     114,00 €/Jahr brutto

     Doppeltarifzähler    162,09 €/Jahr brutto     168,00 €/Jahr brutto

 

     Kleinverbrauch

     Arbeitspreis Hochtarif (HT) bis 470 kWh     33,90 ct/kWh brutto     35,10 ct/kWh brutto

     Jahresgrundpreis       36,41 €/Jahr brutto     39,00 €/Jahr brutto

 

B) Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf bis 10.000 kWh   

     Arbeitspreis Hochtarif (HT)     16,42 ct/kWh netto     17,29 ct/kWh netto

     Arbeitspreis Niedertarif (NT)      12,20 ct/kWh netto     13,03 ct/kWh netto

 

     Jahres-Grundpreis

     Einfachtarifzähler       93,10 €/Jahr netto    96,00 €/Jahr netto

     Doppeltarifzähler     136,21 €/Jahr netto     141,60 €/Jahr netto

 

     ab 10.001 kWh Eintarifzähler

     Arbeitspreis     17,66 ct/kWh netto     18,25 ct/kWh netto

     kein Grundpreis

 

     ab 10.001 kWh Doppeltarifzähler

     Arbeitspreis (HT)       17,66 ct/kWh netto     18,25 ct/kWh netto

     Arbeitspreis (NT)      12,20 ct/kWh netto     13,03 ct/kWh netto

     Jahresgrundpreis                      48,00 €/Jahr netto                                    

     Kleinverbrauch

     Arbeitspreis Hochtarif (HT) bis 470 kWh         27,50 ct/kWh netto

     Jahresgrundpreis                      48,00 €/Jahr netto

 

Die angegebenen Preise sind bei Haushalt- und Landwirtschaft  Bruttopreise inkl. 19 % MWSt. und beim gewerblichen, beruflichen und sonstigem Bedarf Nettopreise. In den Verbrauchspreisen sind die Stromsteuer in Höhe von netto 2,05 ct/kWh, die Konzessionsabgabe und die Umlage nach EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) und KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) enthalten.

Erläuterungen zu den Preisstellungen für den gewerblichen, beruflichen und sonstigen Bedarf:

Bei einem Hochtarif-Jahresverbrauch über 10.000 kWh/Jahr/Lieferstelle fallen diese nicht unter die Grundversorgung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes § 36. Für diese Stromlieferungen legen wir die Regelung der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGW) zugrunde.

Alle genannten Preise gelten auch für die Ersatzversorgung.

Gegenüber der Empfehlung des Werkausschusses in seiner Sitzung am 23.10.2007 wurden die Jahresgrundpreise beim Gewerblichen Bedarf von 95,80 €/Jahr auf 96,00 €/Jahr bzw. von141,18 €/Jahr auf 141,60 €/Jahr reduziert.

Die Arbeitspreise bei 96-h- bzw. ¼-h-Leistungsmessung werden ebenfalls um 1 Cent/kWh brutto erhöht. Gleichzeitig werden die Grund- und Verrechungspreise angepasst.


Der Stadtrat beschloss einstimmig, die Preisanpassungen wie vorgeschlagen zum 01. Januar 2008 einzuführen.