Beschluss: beschlossen

Die Hebesätze für die Realsteuern der Ortsgemeinde Wernersberg sind derzeit wie folgt festgesetzt:

 

            -            Grundsteuer A  -            280 v. H.

            -             Grundsteuer B  -            320 v. H.

            -            Gewerbesteuer            -            352 v. H.

 

Im Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) sind die Nivellierungssätze der Realsteuern zur Berechnung der Steuerkraftmesszahl zur Zeit wie folgt festgesetzt:

 

            -             Grundsteuer A  -            269 v. H.

            -             Grundsteuer B  -            317 v. H.

            -             Gewerbesteuer            -            352 v. H.

 

Bei dem Nivellierungssatz für die Gewerbesteuer ist der im maßgebenden Zeitraum geltende Vervielfältiger für die Gewerbesteuerumlage abzuziehen.

 

Bedeutung für die Ortsgemeinden erlangen die Nivellierungssätze im Zusammenhang mit der Berechnung der Schlüsselzuweisungen sowie der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage.

 

Für die Bewilligung verschiedener Zweckzuweisungen des Landes (z. B. Zuweisungen aus dem Investitionsstock) ist u. a. Fördervoraussetzung, dass die antragstellende Gemeinde Ihre Einnahmequellen ausschöpft. Die Einnahmequellen gelten als angemessen ausgeschöpft, wenn folgende Steuerhebesätze nicht unterschritten werden:

           

                        Grundsteuer A  -            255 v. H.

                        Grundsteuer B  -            290 v. H.

                        Gewerbesteuer            -            330 v. H.

 

Das Finanzierungsinstrument „Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsstock“ (früher zum Ausgleich unabweisbarer Fehlbeträge im Verwaltungshaushalt) ist weggefallen.

 

Als weiteres stellte Ortsbürgermeister Heller die neue Kalkulation der Feldwegebeiträge der Ortsgemeinde Wernersberg für 2008 vor. Der Beitragssatz soll demnach von 19,94 €/ha auf 14,50 €/ha abgesenkt werden. Bei Verbesserung der Finanzlage durch Jagdpachteinnahmen könnte in den kommenden Jahren das Ziel verfolgt werden, die Feldwegebeiträge zeitweise zu erlassen. Die Eigentümer sollen über die Entwicklung der Feldwegebeiträge ausführlich informiert werden.


Der Gemeinderat beschließt mit            14 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen, die Realsteuerhebesätze 2008 wie folgt festzusetzen:

 

            Grundsteuer A  -            ____280 v. H.

            Grundsteuer B  -            ____320 v. H.

            Gewerbesteuer                       ____352 v. H.

 

Weiterhin beschließt der Gemeinderat mit 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung, den Feldwegebeiträge der Ortsgemeinde Wernersberg für das Haushaltsjahr 2008 von 19,94 €/ha auf 14,50 €/ha abzusenken.