Beschluss: beschlossen

Die Offenlage des Bebauungsplanes Bahnhofstraße ist abgeschlossen. Es ging eine Stellungnahme der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße ein, welche wir nachstehend wiedergeben:

 

„Aufstellung des Bauungsplanes  "Bahnhofstraße“ der Ortsgemeinde Rinnthal im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

es wird Bezug genommen auf die Stellungnahme des Referates 63 (Raumordnung und Bauleitplanung) vom 28.03.2007. Die Änderung der Verfahrensart ermöglicht die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes ohne Änderung des Flächennutzungsplanes. Damit begibt sich die Gemeinde nicht mehr in die Gefahr eines Etikettenschwindels.

Der Flächennutzungsplan sollte bei der nächsten Gelegenheit (z.B. anstehendes Änderungsverfahren) angepasst werden.

 

Bei Beachtung der o.g. Punkte bestehen unsererseits gegen die Weiterführung des Verfahrens mit Satzungsbeschluss nach 10 BauGB und der Bekanntmachung des Bebauungsplanes im Sinne des 13 BauGB nach vorheriger entsprechender Ausfertigung keine Bedenken.

 

Die Bekanntmachung der Änderung ist uns zur abschließenden verfahrensmäßigen Behandlung in einfacher; Plan, Satzung und Begründung in zweifacher Ausfertigung für den Dienstgebrauch vorzulegen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Klesy“

 

 

Wenn keine Änderungen des Bebauungsplanes mehr anstehen, kann dieser als Satzung beschlossen werden.


  1. Die Anregungen der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße werden beachtet. Der Flächennutzungsplan wird angepasst. Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
  2.  Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig den Bebauungsplan „Bahnhofstraße“ als Satzung, gem. § 10 BauGB.

 

Die Satzung umfasst folgende Unterlagen:

-         Rechtsfestsetzungen M 1:1000

-         Schriftliche Festsetzungen

      -     Begründung

 

Des weiteren beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des v.g. Bebauungsplanes als Satzung gem. § 88 Landesbauordnung (LBauO).