Die Offenlage des Bebauungsplanes Bahnhofstraße ist abgeschlossen. Es ging eine Stellungnahme der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße ein, welche wir nachstehend wiedergeben:
„Aufstellung des Bauungsplanes "Bahnhofstraße“ der Ortsgemeinde Rinnthal im
beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
es wird Bezug genommen auf die Stellungnahme des Referates
63 (Raumordnung und Bauleitplanung) vom 28.03.2007. Die Änderung der
Verfahrensart ermöglicht die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes ohne
Änderung des Flächennutzungsplanes. Damit begibt sich die Gemeinde nicht mehr
in die Gefahr eines Etikettenschwindels.
Der
Flächennutzungsplan sollte bei der nächsten Gelegenheit (z.B. anstehendes
Änderungsverfahren) angepasst werden.
Bei Beachtung der o.g. Punkte bestehen unsererseits gegen die
Weiterführung des Verfahrens mit Satzungsbeschluss nach 10 BauGB und der
Bekanntmachung des Bebauungsplanes im Sinne des 13 BauGB nach vorheriger
entsprechender Ausfertigung keine Bedenken.
Die Bekanntmachung der Änderung ist uns zur abschließenden
verfahrensmäßigen Behandlung in einfacher; Plan, Satzung und Begründung
in zweifacher Ausfertigung für den Dienstgebrauch vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Klesy“
Wenn keine Änderungen des Bebauungsplanes mehr anstehen, kann dieser als Satzung beschlossen werden.
- Die Anregungen der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße werden beachtet. Der Flächennutzungsplan wird angepasst. Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
- Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig den Bebauungsplan „Bahnhofstraße“ als Satzung, gem. § 10 BauGB.
Die Satzung umfasst folgende Unterlagen:
- Rechtsfestsetzungen M 1:1000
- Schriftliche Festsetzungen
- Begründung
Des weiteren beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des v.g. Bebauungsplanes als Satzung gem. § 88 Landesbauordnung (LBauO).