Beschluss: beschlossen

Aufgrund der hohen Beerdigungskosten und der späteren Grabpflege werden bei Erdbestattungen immer häufiger Tieferlegungen gewünscht, z.B. anstelle eines Doppelgrabes ein Einzelgrab mit Tieferlegung oder Doppelgrab für 3 oder 4 Bestattungen.

 

Gemäß der aktuellen Friedhofsgebührensatzung beträgt die Grabgebühr für ein Einzelwahlgrab 350,00 €, für ein Doppelgrab 700,00 €. Bei einem Einzelgrab mit Tieferlegung beträgt die Grabgebühr ebenfalls 350,00 €.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, wie in verschiedenen Ortsgemeinden bereits praktiziert, bei Tieferlegungen eine Erhöhung der vorgenannten Gebühren festzulegen. Dies könnte pauschal (z.B. Ortsgemeinde Waldrohrbach – Tieferlegungen pauschal 150,00 €) oder Erhöhung der vorhandenen Grabgebühr um             % (z.B. Ortsgemeinde Ramberg  50 %) festgelegt werden.

 

Eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung wäre erforderlich.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung:

 

Bei Tieferlegungen erhöhen sich die Grabgebühren um 50 v.H.

 


Der Stadtrat beschloss einstimmig die Änderung der Friedhofsgebührensatzung, wie vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig in seiner Sitzung vom 25.10.2007 empfohlen, mit folgendem Inhalt:

 

Bei Tieferlegungen erhöhen sich die Grabgebühren um 50 v.H.