Beschluss: beschlossen

Für die Ausstellung einer schriftlichen Zulassung der Friedhofsverwaltung für Tätigkeiten Gewerbebetreibender auf den Friedhöfen kann eine Gebühr erhoben werden.

 

Die Gebühr dient zum einen für den Verwaltungsaufwand aber zum anderen auch für evtl. Beeinträchtigungen der öffentlichen Wege und Plätze auf den Friedhöfen durch die Gewerbebetreibende (z.B. Befahren der Wege mit schweren Maschinen u. Geräten).

 

Bei Einführung der Gebühr für die Erteilung der Zulassung wäre eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung erforderlich.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung:

 

Für die Erteilung der schriftlichen Zulassung an Gewerbebetreibende für Tätigkeiten auf den Friedhöfen wird eine jährliche Gebühr in Höhe von 50,00 € erhoben, für die einmalige Tätigkeit auf dem Friedhof wird eine Gebühr in Höhe von 20,00 € erhoben.

 

Es wurde vorgeschlagen, eine einheitliche Jahresgebühr in Höhe von 10,00 € zu erheben.

 

Ratsmitglied Kühlmeyer war bei der Beratung und Beschlussfassung nicht anwesend.

 


Der Stadtrat beschloss einstimmig die Änderung der Friedhofsgebührensatzung mit folgendem Inhalt:

 

Für die Erteilung der schriftlichen Zulassung an Gewerbebetreibende für Tätigkeiten auf den Friedhöfen wird eine jährliche Gebühr in Höhe von 10,00 € erhoben.