Beschluss: beschlossen

Die Hebesätze für die Realsteuern der Ortsgemeinde Rinnthal sind derzeit wie folgt festgesetzt:

 

                        Grundsteuer A                          269 v.H.

                        Grundsteuer B                          317 v.H.

                        Gewerbesteuer                                   352 v.H..

 

Sie entsprechen den Nivellierungssätzen des Landesfinanzausgleichsgesetzes.


Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Realsteuerhebesätze 2008 unverändert zu belassen.