Beschluss: beschlossen

Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist abgeschlossen.

Der Stadtrat hat über die eingegangenen Stellungnahmen, welche in der Sitzung vorgetragen werden, zu entscheiden. Der Abwägungsvorschlag des Planers wird ebenfalls in der Sitzung vorgetragen.

 

Wenn keine Änderungen des Bebauungsplanes mehr anstehen, kann dieser dann als Satzung beschlossen werden.


Der Stadtrat beschloss einstimmig den Bebauungsplan „Queichinsel“ 2. Änderung als Satzung, gem. § 10 BauGB.

 

Die Satzung umfasst folgende Unterlagen:

-         Rechtsfestsetzungen M 1:1000

-         Schriftliche Festsetzungen

-         Begründung

 

Des weiteren beschloss der Stadtrat einstimmig die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des Bebauungsplanes „Queichinsel“ 2. Änderung als Satzung gem. § 88 Landesbauordnung (LBauO).