Beschluss: beschlossen

Die Hebesätze für die Realsteuern der Ortsgemeinde Waldhambach sind derzeit wie folgt festgesetzt:

 

            -            Grundsteuer A  -            269 v.H.

            -            Grundsteuer B  -            317 v.H.

            -            Gewerbesteuer            -            340 v.H.

 

Im Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) sind die Nivellierungssätze der Realsteuern zur Berechnung der Steuerkraftmesszahl zur Zeit wie folgt festgesetzt:

 

            -            Grundsteuer A  -            269 v.H.

            -            Grundsteuer B  -            317 v.H.

            -            Gewerbesteuer            -            352 v.H.

 

Bei dem Nivellierungssatz für die Gewerbesteuer ist der im maßgebenden Zeitraum geltende Vervielfältiger für die Gewerbesteuerumlage abzuziehen.

Bedeutung für die Ortsgemeinden erlangen die Nivellierungssätze im Zusammenhang mit der Berechnung der Schlüsselzuweisungen sowie der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage.

Für die Bewilligung verschiedener Zweckzuweisungen des Landes (z.B. Zuweisungen aus dem Investitionsstock) ist u.a. Fördervoraussetzung, dass die antragstellende Gemeinde Ihre Einnahmequellen ausschöpft. Die Einnahmequellen gelten als angemessen ausgeschöpft, wenn folgende Steuerhebesätze nicht unterschritten werden:

 

            -            Grundsteuer A  -            255 v.H.

            -            Grundsteuer B  -            290 v.H.

            -            Gewerbesteuer            -            330 v.H.

 

Das Finanzierungsinstrument „Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsstock“ (früher zum Ausgleich unabweisbarer Fehlbeträge im Verwaltungshaushalt) ist weggefallen.

 

Es wird empfohlen, die Hebesätze für die Grundsteuer A und für die Grundsteuer B für 2008 unverändert festzusetzen. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer sollte den Nivellierungssatz gem. LFAG nicht unterschreiten.

 

Der wiederkehrende Beitrag für die Feld- und Waldwege liegt für die Ortsgemeinde Waldhambach bei 4,09 € pro Ha und ist unter Berücksichtigung der satzungsrechtlichen Bestimmungen und des Gemeindeanteils an den Ausgaben kostendeckend festzusetzen.

 

 


Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Realsteuerhebesätze für 2008 sowie den Beitrag für die Feld- und Waldwege nicht zu ändern.