Sitzung: 02.11.2004 Ortsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 12/006/I/051/2004
Bei der
Festlegung des Gemeindeanteils, ist § 6 der Satzung über die Erhebung von
Beiträgen für Feld- und Waldwege der Ortsgemeinde Völkersweiler zu beachten.
Dabei
wurde lt. dem Gemeinderatsbeschluss vom 23. Oktober 1996 der Gemeindeanteil für die Investitionsaufwendungen und die
Unterhaltungskosten von Feld- und Waldwegen auf 10 v. H. festgesetzt.
Da die
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege voraussichtlich
in dieser Gemeinderatssitzung neu beschlossen wird, ist es sinnvoll über die
Festlegung des Gemeindeanteiles nochmals neu zu beschließen.
Der
Ortsgemeinderat beschloss einstimmig, den Gemeindeanteil an den
Investitionsaufwendungen und Unterhaltungskosten von Feld- und Waldwegen auf 10
% v. H. festzusetzen.