Beschluss: beschlossen

Der beiliegende Entwurf der Hauptsatzung entspricht der bisher gültigen Hauptsatzung der Stadt Annweiler am Trifels, in die die Änderungen entsprechend dem Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 15. Oktober 2004 einschließlich diverser Änderungsvorschläge der Verbandsgemeindeverwaltung, die entsprechend dem Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes eingearbeitet wurden. Dabei wird auf folgende Änderungen bzw. Besonderheiten hingewiesen:

 

Zu § 1 Absatz 1:

 

Hier wurde der Hinweis aufgenommen, dass die öffentlichen Bekanntmachungen darüber hinaus im Internet unter der Adresse http://www.vg-annweiler.de erfolgen.

 

Zu § 4:

 

Entsprechend des Antrages der SPD-Fraktion vom 15.10.2004 wurden in § 4 folgende Änderungen vorgenommen:

 

Absatz 1:

Hier wurde der Fremdenverkehrsausschuss ersatzlos gestrichen; damit ändern sich die Ziffern der nachfolgenden Ausschüsse von bisher 8-11 auf 7-10.

 

Absatz 2:

In Absatz 2 wurde die bisherige Mitgliederzahl von 7 auf 8 Ausschussmitglieder erhöht.

 

Absatz 3:

Auch hier wurde bei der Aufzählung der Ausschüsse der Fremdenverkehrsausschuss ersatzlos gestrichen, so dass sich die Ziffern der nachfolgenden Ausschüsse von 6-9 auf 5-8 ändern.

 

Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung wird darauf hingewiesen, dass auf Empfehlung des Gemeinde- und Städtebundes in Absatz 3 der letzte Satz aufgrund einer Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPersVG) hinzugefügt werden muss. Der vom Verfassungsgerichtshof für verfassungswidrig erklärte § 91 LPersVG alter Fassung ist so geändert worden, dass dem Gremium künftig mindestens in einem Drittel der Mitgliederzahl Vertreter der Beschäftigten hinzugefügt werden müssen, die allerdings gem. § 90 Abs. 1 LPersVG neuer Fassung lediglich „beratende“ Stimme haben.

 

Zu § 5:

 

Absatz 3, Ziffer 1 und 3:

Hier wurde jeweils der DM-Betrag entfernt, während der Euro-Betrag belassen wurde.

 

Absatz 4, Ziffer 2

Hier wurde der § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) zur Entlastung des Stadtrates hinzugefügt.

 

Abs. 4 Ziffer 4

Diese Ziffer wurde zur Entlastung des Stadtrates hinzugefügt.

 

Zu § 7:

 

Ziffer 1:

Auf Grund des Antrages der SPD-Stadtratsfraktion vom 15.10.2004 wurde unter Ziffer 1 die Wertgrenze von 4.000,-- Euro auf 5.000,-- Euro im Einzelfall angehoben. Der bisherige DM-Betrag wurde entfernt.

 

Ziffer 3

Hier wurde der § 19 Abs. 3 S.1 gestrichen, da die Teilungsgenehmigung durch das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien gestrichen wurde.

 

Ziffer 6

Diese Ziffer wurde zur Entlastung des Bau- und Planungsausschusses hinzugefügt.

Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung wurde gleichzeitig die bisherige Ziffer 4 vollinhaltlich gestrichen, nachdem die Sperrstundenverkürzung in der Gaststättenverordnung gestrichen wurde. Dadurch bedingt werden die bisherigen Ziffern 5 und 6 in Ziffer 4 und 5 abgeändert.

 

Zu § 8:

 

Die SPD-Stadtratsfraktion hat mit Antrag vom 15.10.2004 die nachfolgenden Änderungen beantragt:

 

Zu Absatz 1:

Die Stadt hat 2 Beigeordnete.

Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung wird empfohlen, diesen Antrag wie folgt zu ändern:

Die Stadt hat bis zu 2 Beigeordnete.

 

Begründet wird dies damit, dass seitens des Stadtrates dann flexibler reagiert werden kann, wenn während der laufenden Legislaturperiode einer der beiden Beigeordneten ausscheidet und aus Sicht des Stadtrates eine Neubesetzung nicht mehr erforderlich scheint. In einem solchen Falle müsste bei der Formulierung, wie die SPD-Stadtratsfraktion dies wünscht, in jedem Fall ein 2. Beigeordneter wiedergewählt werden oder die Hauptsatzung erst geändert werden.

 

Zu Absatz 2 und 3:

Auf Antrag der SPD-Stadtratsfraktion wurde der bisherige Absatz 2 gestrichen und dafür die Absätze 2 und 3 neu in die Hauptsatzung aufgenommen.

 

Zu § 9:

 

Absatz 4:

Hier wurde der bisher eingetragene DM-Betrag entfernt und der Euro-Betrag beibehalten.

 

Zu § 10 und § 11:

 

Auch hier wurde der bisherige DM-Betrag entfernt und der Euro-Betrag beibehalten.

 

Zu § 13:

 

Absatz 4:

Hier wurde der DM-Betrag entfernt und der bisherige Betrag von 10,74 Euro auf 11, 20 Euro entsprechend der Aufwandsentschädigungsverordnung angepasst.

 

Zu § 15:

 

Der bisherige Wortlaut des § 15 wurde unter Absatz 1 aufgeführt.

Gleichzeitig wird seitens der Verbandsgemeindeverwaltung empfohlen, den bisherigen Betrag von 9,71 Euro auf 10,00 Euro je Stunde anzuheben.

 

Gleichzeitig wurde der Absatz 2 neu hinzugefügt, der die Möglichkeit gibt, sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, die dann abzuführende pauschale Lohnsteuer und der pauschale Sozialversicherungsbeitrag von der Stadt zu tragen.

 

Zu § 16:

 

§ 16 „Aufwandsentschädigung für weitere Ehrenämter“ wurde auf Empfehlung des Gemeinde- und Städtebundes aufgenommen, da nach dem Kommunalwahlgesetz und dem Landeswahlgesetz für den Tag der Wahlhandlung und der Auszählung kein Erfrischungsgeld, wie dies nach dem Europawahlgesetz und dem Bundeswahlgesetz möglich ist, gewährt werden kann.

 

Zu § 17:

 

Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung wird empfohlen, die neue Hauptsatzung mit Wirkung vom

01. Oktober 2004 in Kraft zu setzen.

 

Gem. der §§ 22 und 36 Abs. 3 Ziffer 5 GemO ruht das Stimmrecht des Stadtbürgermeisters sowie des Stadtbeigeordneten bei Entscheidungen zu den Bezügen (Aufwandsentschädigung) des Bürgermeisters und der Beigeordneten, so dass 2 Abstimmungen durchgeführt werden müssen.

 

  1. Abstimmung ohne Stadtbürgermeister und Stadtbeigeordneten infolge §§ 22 und 36 Abs. 3 GemO über die §§ 12 und 13 der Hauptsatzung sowie
  2. Abstimmung mit Stadtbürgermeister und Beigeordneten über die §§ 1-11 sowie 14-17 der Hauptsatzung.

 

Bei der Durchsicht des Satzungsentwurfes wurde auf redaktionelle Fehler hingewiesen, deren Berichtigung einstimmig gebilligt wurde:


In den §§ 10 bis 12 wird jeweilige der Hinweis in Absatz 2 abgeändert auf §9 Abs. 3 bis 6

§ 13 Abs. 3 letzter Satz wird geändert in „§ 9 Abs. 4 gilt entsprechend.“

 

Änderungen zu diesem Entwurf wurden mit den folgenden Anträgen eingebracht.

 

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Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu § 5 Abs. 3 des Hauptsatzungsentwurfs

 

Es wird beantragt , den Betrag zu § 5 Abs. 3 Nr. 1 und 3 des Satzungsentwurfes von 21.000 € auf

25.000 € abzuändern.

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig, den Betrag zu § 5 Abs. 3 Nr. 1 und 3 von 21.000 € auf 25.000 € abzuändern.

 

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu § 7 des Hauptsatzungsentwurfs

 

Es wird beantragt, den Betrag in § 7 Nr. 1 des Satzungsentwurfes von 5.000 € auf 4.000 € abzuändern.

Aufgrund des weitergehenden Antrags der SPD-Fraktion, den bisherigen Betrag von 4.000,- Euro auf 5.000,- Euro zu erhöhen, wurde hierüber abgestimmt.

 

Der Stadtrat stimmt dem Antrag mit 13 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung zu.

Stadtbürgermeister Thomas Wollenweber und Ratsmitglied Elizabeth Wollenweber nehmen gem. § 22 GemO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

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Änderungsantrag der FWG zur Rundung von krummen Beträgen, die aus der Euro-Umstellung resultieren

 

Es wird beantragt, die krummen Beträge, die sich aus der Euro-Umstellung ergeben haben, auf glatte Beträge abzurunden.

Im Einzelnen werden  die Beträge in § 9 Abs. 2 und 4 auf 25 € abgerundet und die Beträge in den §§ 10 und 11 auf 15 € abgerundet. 

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig, im Satzungsentwurf für die Hauptsatzung die Beträge in § 9 Abs. 2 und 4 auf 25 € abzurunden und die Beträge in den §§ 10 und 11 auf 15 € abzurunden.

 

 

Im Anschluss an die Einzelabstimmungen beschließt der Stadtrat die §§ 12 und 13 mit 18 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.

 

Stadtbürgermeister Thomas Wollenweber, Stadtbeigeordneter Thomas Hierschbiel sowie Ratsmitglied Elizabeth Wollenweber nahmen gem. §§ 22 und 36 Abs. 3 GemO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

 

Danach beschließt der Stadtrat die §§ 1 bis 11 sowie 14 bis 17 einstimmig mit den zuvor beschlossenen  Änderungen des Satzungsentwurfs.