Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Enthaltung: 1

In § 3 der bisherigen Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages ist der Fremdenverkehrsausschuss zuständig für die:

 

  • konkrete Zuordnung eines Umsatzanteiles für bestimmte Personen und Unternehmen innerhalb der in § 3 Abs. 2 S. 3 genannten Rahmensätze.

 

  • Beschlussfassung über Abweichungen von den in der Richtsatzsammlung genannten niedrigsten Reingewinnsätzen in besonders gelagerten Fällen unter Beachtung der in § 3 Abs. 2 S. 5 genannten Kriterien.

 

  • Durchführung der nach § 3 erforderliche Schätzungen und Zuordnungen.

 

Da die Hauptsatzung, welche  unter Top 1  in dieser Stadtratssitzung neu beschlossen wurde, die Einrichtung eines Fremdenverkehrsausschusses nicht mehr vorsieht und der Haupt- und Finanzausschuss für diese Aufgaben zuständig sein soll, ist die Satzung über die Erhebung eines Fremdenbeitrages wie beiliegend zu ändern.

Stadtbürgermeister Wollenweber erläutert außerdem, dass für den Bereich Tourismus künftig der Ausschuss für Stadtmarketing zuständig sein wird. Eine Anfrage bezüglich Aufwand und Ertrag des Fremdenverkehrsbeitrages wurde auf eine der kommenden Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses verwiesen.


Der Stadtrat beschloss einstimmig bei einer Enthaltung die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Annweiler am Trifels, wie sie als Anlage beigefügt ist.