Beschluss: beschlossen

Bei der Festlegung des Gemeindeanteils ist § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege der Ortsgemeinde Münchweiler am Klingbach zu beachten.

 

Dabei wurde lt. dem Gemeinderatsbeschluss vom 23. Oktober 1996 der Gemeindeanteil für die Investitionsaufwendungen und die Unterhaltungskosten von Feld- und Waldwegen auf 10 v. H. festgesetzt.

 


Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, den Gemeindeanteil an den Investitionsaufwendungen und Unterhaltungskosten von Feld- und Waldwegen auf .10.. v. H. festzusetzen.