Beschluss: beschlossen

Auf der Hauptstraße (L 506) in Dernbach und zwar im Ortseingangsbereich von Albersweiler kommend in Höhe Hausnummer 22 und 20, parken sehr oft Fahrzeuge. Bedingt durch die leichte Kurve und den dort parkenden Fahrzeugen in diesem Bereich, ist es den Fahrzeugteilnehmern, die aus Richtung Albersweiler kommen, nicht möglich, den Verkehr aus Richtung Ortsmitte kommend frühzeitig zu sehen.

Bedingt durch die enge Hauptstraße müssen daher insbesondere  LKW-Fahrzeuge  bzw. Omnibusse, um dem Gegenverkehr aus dem Ort kommend Vorrang zu gewähren, wieder rückwärts fahren, was zu erheblichen Gefahren führt.

Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs wird daher vorgeschlagen, das Parkverbot (Zeichen 286 StVO), welches bis einschließlich Anwesen Hauptstraße Hausnummer 24 gilt, bis Mitte Hauptstraße 20 zu verlängern.


Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, aufgrund der Straßenenge, das eingeschränkte Halteverbot, welches bis einschließlich Anwesen Hauptstraße 24 gilt, bis Mitte Hauptstraße 20 zu verlängern.