Beschluss: beschlossen

Im Bereich des Annweilerer Stadtwaldes soll eine Naturbegräbnisstätte entstehen. Hierzu ist es notwendig, dass der Flächennutzungsplan diese Fläche als Friedhof ausweist.

 

Aufgrund der mit Wernersberg geschlossenen Zweckvereinbarung zum Zwecke der Ausweisung einer Naturbegräbnisstätte, kann der Stadtrat auch über die Fläche beraten und beschließen, welche auf Wernersberger Gemarkung liegt.

 

Die Abgrenzung der im Flächennutzungsplan auszuweisende Friedhofsfläche ist in dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.


Der Stadtrat beschloss einstimmig, bei der Verbandsgemeinde zu beantragen, den Flächennutzungsplan zu ändern. Der in dem beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Bereich soll im Flächennutzungsplan als Friedhof (Naturbegräbnisstätte) ausgewiesen werden.