Beschluss: beschlossen

Die Gefahrenabwehrverordnung vom 25.04.1997 wurde mit vorliegender Fassung an die aktuelle Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes angepasst.

 

Insbesondere im Hinblick auf die neueste Rechtsprechung zur Formulierung der generellen Anleinpflicht von Hunden innerorts ist eine Änderung erforderlich. Nachdem sich die Bezugsparagraphen des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes durch die letzte Gesetzesänderung verändert haben, wurde aus Gründen der Klarheit die gesamte Verordnung neu formuliert.

 

Die Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung wurde der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier am 24.11.2006 auf dem Dienstweg über die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße zur Genehmigung vorgelegt, sie ist mit Schreiben vom 05.01.2007 erteilt worden.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.01.2007 einstimmig den Erlass in der vorliegenden Fassung empfohlen.

 

Ratsmitglied Wollenweber beantragte die Aufnahme einer Formulierung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Pirmasens. Mit 8 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen und 17 Nein-Stimmen wurde dieser Antrag abgelehnt.


Der Verbandsgemeinderat beschließt bei 5 Enthaltungen einstimmig den Erlass der Gefahrenabwehrverordnung in der vorgelegten Form zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen im Bereich der Verbandsgemeinde Annweiler.