Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Zunächst wurde aus den Reihen des Gemeinderates vorgeschlagen, den Grillplatz komplett zu räumen, d. h. die vorhandene Betonplatte sowie die Pflastersteine zu entfernen und den Platz zu renaturieren. Ortsbürgermeister Kempf führte ferner aus, dass der Platz gegebenenfalls bei der künftigen Planung des Neubaugebietes als Ausgleichsfläche genutzt  werden könnte. Ferner beträgt die Fläche der Pflastersteine ca. 45 m², die Pflastersteine könnten an anderer Stelle der Gemeinde, z. B. am Zugang zum Lagerraum am Friedhof weitergenutzt werden.

 

In der darauffolgenden Diskussion war man sich uneinig darüber, ob die Pflastersteine entfernt oder auf dem Platz verbleiben sollen. Einerseits könnten die Pflastersteine dort verbleiben und für Wanderer eine Ruhebank mit Tisch aufgestellt werden, andererseits war man der Meinung, die Ruhebank auch ohne die Pflastersteine aufstellen zu können. Über beide Vorschläge sollte daher abgestimmt werden.

 

Des weiteren war man sich einig, dass die Verwaltung eine beschränkte Ausschreibung für den Abriss der Betonplatte sowie die fachgerechte Entsorgung des Abrissmaterials, das Herausnehmen der Pflastersteine, die Renaturierung des Platzes, d. h. Einebnung, Auffüllung mit Mutterboden und Einsäen veranlassen soll.

 

Hierbei sollen folgende Firmen angeschrieben werden:

 

Firma Schlink, Waldhambach

Firma Albert, Bornheim

Firma Tobias Kempf, Lohnarbeiten und Ersatzteile, Hauptstraße 9, Darstein

Firma Schmitt, Waldrohrbach.


Nach eingehender Beratung wurde zunächst über folgende Vorschläge abgestimmt:

 

1. Vorschlag: Abriss der Betonplatte und Verbleib der Pflastersteine.

 

Dieser Vorschlag wurde mit 2 Ja-Stimmen bei 6 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

2. Vorschlag: Abriss der Betonplatte und Entfernen der Pflastersteine sowie Renaturierung des Platzes

 

Dieser Vorschlag wurde mit 6 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen angenommen.

 

Darüberhinaus wurde einstimmig beschlossen, dass seitens der Verwaltung eine beschränkte Ausschreibung für den Abriss der Betonplatte sowie die fachgerechte Entsorgung des Abrissmaterials, das Herausnehmen der Pflastersteine, die Renaturierung des Platzes, d. h. Einebnung, Auffüllung mit Mutterboden und Einsäen veranlasst werden soll.