Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Bei der Festlegung des Gemeindeanteils ist § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege der Ortsgemeinde Waldrohrbach zu beachten.

 

Dabei wurde lt. dem Gemeinderatsbeschluss vom 20. November 1996 der Gemeindeanteil für die Investitionsaufwendungen und die Unterhaltungskosten von Feld- und Waldwegen auf 5 v. H. festgesetzt.

 

Da die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege voraussichtlich in dieser Gemeinderatssitzung neu beschlossen wird, ist es sinnvoll über die Festlegung des Gemeindeanteiles nochmals neu zu beschließen.


Der Ortsgemeinderat beschließt nach kurzer Beratung einstimmig, den Gemeindeanteil an den Investitionsaufwendungen und Unterhaltungskosten von Feld- und Waldwegen auf 5 v. H. festzusetzen.