Sitzung: 27.10.2004 Ortsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 13/010/I/053/2004
Bei der Festlegung des
Gemeindeanteils ist § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld-
und Waldwege der Ortsgemeinde Waldrohrbach zu beachten.
Dabei wurde lt. dem
Gemeinderatsbeschluss vom 20. November 1996 der Gemeindeanteil für die
Investitionsaufwendungen und die Unterhaltungskosten von Feld- und Waldwegen
auf 5 v. H. festgesetzt.
Da die Satzung über die
Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege voraussichtlich in dieser
Gemeinderatssitzung neu beschlossen wird, ist es sinnvoll über die Festlegung
des Gemeindeanteiles nochmals neu zu beschließen.
Der Ortsgemeinderat
beschließt nach kurzer Beratung einstimmig, den Gemeindeanteil an den
Investitionsaufwendungen und Unterhaltungskosten von Feld- und Waldwegen auf 5
v. H. festzusetzen.