Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Es wurde festgestellt, dass insbesondere § 5 in der o. g. Satzung (in der bisherigen Fassung) möglicherweise nicht hinreichend bestimmt formuliert ist. Aus Rechtssicherheitsgründen empfiehlt es sich, die genannte Bestimmung neu abzufassen und sich dabei am neuen Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz zu orientieren.

 

Weiterhin liegt es im Wesen von wiederkehrenden Beiträgen, dass diese erst am 31.12. für das jeweils abgelaufene Jahr entstehen. Dies ist der Grund, weshalb künftig auch auf diese Beiträge Vorausleistungen erhoben werden, welche im folgenden Jahr endgültig abzurechnen sind. Daher wurden die §§ 8 und 10 in dem als Anlage beigefügten Satzungsentwurf aufgenommen.

 

Ansonsten ist die Satzung materiellrechtlich unverändert. Gleichwohl wird empfohlen, die Satzung als Neufassung zu beschließen, da sie bereits wegen der Euro-Anpassung im Jahre 2001 geändert wurde. Durch eine Neufassung wird die Handhabung für die Betroffenen erleichtert.


Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld und Waldwege der Ortsgemeinde Waldrohrbach, wie sie als Anlage beigefügt ist.