Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 1, Befangen: 0

Die Hebesätze für die Realsteuern der Ortsgemeinde Waldrohrbach sind derzeit wie folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer A                        269 v. H.

Grundsteuer B                        317 v. H.

Gewerbesteuer                        352 v. H.

 

Leistungsschwache Ortsgemeinden (Einnahmen des Verwaltungshaushaltes reichen zur Erfüllung ihrer unabweisbaren Ausgabeverpflichtungen nicht aus) können Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsstock erhalten.

Nach derzeitigem Kenntnisstand müssen hierzu jedoch ab 2005 u.a. folgende Steuerhebesätze festgesetzt sein:

 

Grundsteuer A                        280 v. H.

Grundsteuer B                        320 v. H.

Gewerbesteuer                        350 v. H.


Es wird empfohlen, für die Grundsteuer A und für die Grundsteuer B die geforderten Mindesthebesätze im Zusammenhang mit möglichen Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsstock festzusetzen. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer sollte den  Nivellierungssatz gem. LFAG nicht unterschreiten.

 

Der Gemeinderat beschließt mit 7 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung, die Realsteuerhebesätze 2005 wie folgt festzusetzen:

 

Grundsteuer A                        280  v. H.

Grundsteuer B                        320  v. H.

Gewerbesteuer                        352  v. H.