Sitzung: 27.10.2004 Ortsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 1, Befangen: 0
Vorlage: 13/003/V/025/2004
Die Hebesätze für die
Realsteuern der Ortsgemeinde Waldrohrbach sind derzeit wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A 269 v. H.
Grundsteuer B 317 v. H.
Gewerbesteuer 352 v. H.
Leistungsschwache
Ortsgemeinden (Einnahmen des Verwaltungshaushaltes reichen zur Erfüllung ihrer
unabweisbaren Ausgabeverpflichtungen nicht aus) können Bedarfszuweisungen
aus dem Ausgleichsstock erhalten.
Nach derzeitigem
Kenntnisstand müssen hierzu jedoch ab 2005 u.a. folgende Steuerhebesätze
festgesetzt sein:
Grundsteuer A 280 v. H.
Grundsteuer B 320 v. H.
Gewerbesteuer 350 v. H.
Es wird empfohlen, für die
Grundsteuer A und für die Grundsteuer B die geforderten Mindesthebesätze im
Zusammenhang mit möglichen Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsstock
festzusetzen. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer sollte den Nivellierungssatz gem. LFAG nicht
unterschreiten.
Der Gemeinderat beschließt
mit 7 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung, die Realsteuerhebesätze 2005 wie folgt
festzusetzen:
Grundsteuer A 280 v. H.
Grundsteuer B 320 v. H.
Gewerbesteuer 352 v. H.