Beschluss: beschlossen

Für die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels besteht für den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr eine Satzung vom 17.09.1985 mit Satzungsänderung vom 31.03.1995.

 

Bedingt durch verschiedene rechtliche Änderungen hat der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz eine neue Mustersatzung erlassen.

 

Nachdem ferner die Kostensätze nicht mehr der aktuellen Kostenentwicklung entsprechen, wurden kreiseinheitlich neue Kostensätze festgelegt.

 

Der Erlass einer neuen Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr ist daher aus vorgenannten Gründen notwendig.

 

Die neue Satzung ist als Anlage beigefügt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 15.11.2006 über die neue Satzung beraten und einstimmig dem Verbandsgemeinderat die Annahme empfohlen.


Beschlussfassung einstimmig.