Beschluss: beschlossen

Aufgrund eines Formfehlers musste die Offenlage des o.g. Bebauungsplanentwurfes nochmals durchgeführt werden.

 

Der Satzungsbeschluss vom 30.08.2006 ist aufzuheben.

 

Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes ist abgeschlossen. Anregungen gingen

keine ein.

 

Wenn keine Änderungen des Bebauungsplanes mehr anstehen, kann dieser dann als Satzung beschlossen werden.

 


1. Der Stadtrat beschloss einstimmig, den Satzungsbeschluss vom 30.08.2006 aufzuheben.

 

2. Da keine Anregungen eingegangen sind, kann dieser TOP entfallen.

 

3.  Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „Queichinsel“ 1. Änderung im vereinfachten Verfahren als Satzung, gem. § 10 BauGB. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

 

Die Satzung umfasst folgende Unterlagen:

-         Rechtsfestsetzungen M 1:1000

-         Schriftliche Festsetzungen

-         Begründung

 

Des weiteren beschließt der Stadtrat einstimmig die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des Bebauungsplanes „Queichinsel“ 1. Änderung als Satzung gem. § 88 Landesbauordnung (LBauO).