Sitzung: 14.11.2006 Ortsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Die Hebesätze für die Realsteuern der Ortsgemeinde Rinnthal sind derzeit wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A 269 v.H.
Grundsteuer B 317 v.H.
Gewerbesteuer 352 v.H.
Sie entsprechen den Nivelierungssätzen des Landesfinanzausgleichgesetzes und bleiben deshalb unverändert.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Realsteuerhebesätze 2007 unverändert zu belassen.