Beschluss: beschlossen

Die Hebesätze für die Realsteuern der Ortsgemeinde Rinnthal sind derzeit wie folgt festgesetzt:

 

                         Grundsteuer A                            269 v.H.

                         Grundsteuer B                            317 v.H.

                         Gewerbesteuer                           352 v.H.

 

Sie entsprechen den Nivelierungssätzen des Landesfinanzausgleichgesetzes und bleiben deshalb unverändert.


Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Realsteuerhebesätze 2007 unverändert zu belassen.