Beschluss: beschlossen

Zu diesem Tagesordnungspunkt waren gem. § 22 GemO der Ortsbürgermeister Braun, der erste Beigeordnete Geenen Georg sowie die Ratsmitglieder Geenen Josef, Geenen Theodor und Müller Rainer ausgeschlossen und nahmen im Zuhörerbereich des Sitzungssaales Platz.

 

Den Vorsitz führt die Beigeordnete Dr. Maria Sattel. Aufgrund der geplanten Baumaßnahme durch Beschluss des Gemeinderates vom 06.09.2006 wurde der zu erneuernde Bereich der Lindelbrunnstraße zwischen Hauptstraße und Einmündung der Kapellenstraße durch das Ingenieurbüro Schulbaum in Augenschein genommen.

Durch Schreiben vom 07.10.2006 schlägt Herr Schulbaum folgende Vorgehensweise vor:

-         Die Ortsgemeinde beauftragt ein Baugrundinstitut mit der Untersuchung der vorhandenen Substanz (Schichtstärken, Zusammensetzung, Tragfähigkeit und generelle Eignung für die beabsichtigte Bauweise).

-         Nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse sollte gemeinsam mit dem Auftraggeber und dem Bodengutachter ein Ausbauverfahren unter Einhaltung der Regeln der Technik erarbeitet und festgelegt werden.

-         Der Bodengutachter soll darüber hinaus im Vorgriff auf eine Beweissicherung untersuchen, welche Vorkehrungen im Bereich des Hauses Bergstraße Nr. 2 zu treffen sind (zum Beispiel Unterfangungen, Vibrationsmessungen im Vorfeld der Ausführung usw.).

 

 


Der Gemeinderat beschließt nach ausführlicher Beratung einstimmig, die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise zu vertagen, bis geklärt ist welche Kosten durch die Beauftragung eines Baugrundinstituts mit der Untersuchung der vorhandenen Substanz auf die Gemeinde zukommt.

 

Die ausgeschlossenen Ratsmitglieder nehmen nun wieder an der weiteren Sitzung teil.