Beschluss: beschlossen

Der Vorsitzende informierte die Ratsmitglieder, dass es in der Gemeinde verschiedene unbebaute Grundstücke gibt auf denen die Bepflanzung auf den öffentlichen Verkehrsraum übergreift, wodurch u.a. die Sicht auf Beschilderungen oder Verkehrszeichen nicht mehr möglich ist.

Den betreffenden Eigentümer der Grundstücke soll ein Anschreiben zugehen, indem ihnen eine best. Frist zur Säuberung gesetzt wird.

Wird diese Frist nicht eingehalten, wird seitens der Gemeinde ein Unternehmen zur Entfernung unzulässiger privater Bepflanzung im öffentlichen Verkehrsraum beauftragt und die Kosten hierfür den Eigentümern in Rechnung gestellt.


Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

Unterbrechung der öffentlichen Sitzung von 20.30 Uhr bis 20.45 Uhr.

Einstimmiger Beschluss