Zunächst stellte der geschäftsführende Bürgermeister Gert Rillmann die Beschlussfähigkeit fest.

 

Er führte aus, dass er die neu gewählten Ratsmitglieder vor deren Amtsantritt gemäß § 30 Abs. 2 GemO in öffentlicher Sitzung per Handschlag zu verpflichten habe. Er belehrte die Ratsmitglieder über die Obliegenheiten ihres Amtes und gab die Bestimmungen der §§ 20, 21, 22, 30 und 31 der Gemeindeordnung bekannt.

 

Diese beinhalten die Schweigepflicht, Treuepflicht, Ausschließungsgründe, Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder sowie deren Ausschluss aus dem Gemeinderat.

 

Nach Bekanntgabe der Paragraphen und Verlesen der Verpflichtungsformel verpflichtete Herr Rillmann jedes Ratsmitglied per Handschlag.