Beschluss: beschlossen

Der Vorsitzende trug vor, dass die Ortsgemeinde die Möglichkeit hat, für Veranstaltungen in der Berglandhalle eine pauschale Veranstalterhaftpflichtversicherung inkl. einer Mietsachschadenversicherung in Höhe von 6.000 € abzuschließen. Diese würde die gesetzlichen Haftungen, die sich aus der Durchführung der einzelnen Veranstaltung ergeben, sowie Schäden, die an der Berglandhalle entstehen, abdecken. Versichert wären hierbei Veranstaltungen durch die Gemeinde, örtliche Vereine und sonstige Veranstalter. Bei einer Anzahl bis zu 20 Veranstaltungen würde dies ein Beitrag von 459,36 € bedeuten. Bei einer Anzahl zwischen 21 und 150 Veranstaltungen beträgt der Versicherungsbeitrag 689,0 €.


Der Gemeinderat beschloss einstimmig, eine pauschale Veranstalterhaftpflichtversicherung grundsätzlich abzuschließen. Die Anzahl der Veranstaltungen werden noch ermittelt.