Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltung: 0

Der v.g. Bebauungsplan aus dem Jahre 1969 sollen aufgehoben werden, da er seinen Zweck erfüllt hat. Der Bebauungsplan verfügt über erhebliche rechtliche Mängel.

 

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 26.09.2006 dem Stadtrat die Aufhebung empfohlen.

 


1. Der Bebauungsplan „Feriendorf Waldbühl“ soll aufgehoben werden, da er über erhebliche rechtliche Mängel verfügt. Des weiteren ist der Plan für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht mehr von Nöten. Das ehemalige Feriendorf liegt nicht mehr solitär am Ortsrand von Annweiler am Trifels, sondern ist in der vorhandenen Bebauung des Burgenrings integriert. Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

2. Die Aufhebungssatzung und die Begründung werden vom Stadtrat einstimmig in der vorgelegten Form gebilligt.

 

3. Der Stadtrat beschließt gem. § 3 Abs. 1 BauGB einstimmig, die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer zweiwöchigen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.

 

4 .Der Stadtrat beschließt einstimmig gem. § 4 Abs. 1 BauGB, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren zu beteiligen