Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltung: 0

Die v.g. Bebauungspläne aus den 60er und 70er Jahren sollen aufgehoben werden, da sie ihren Zweck erfüllt haben. Das Gebiet (Viktor-von-Scheffel-Straße, Herrenteichstraße und Teil Burgenring) ist überwiegend bebaut. Des weiteren verfügt der Bebauungsplan über erhebliche rechtliche Mängel.

 

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 26.09.2006 dem Stadtrat die Aufhebung empfohlen.


1. Die Bebauungspläne „Herrenteich Nr. B 2 Nr.12 a , Plan B 2 Nr. 12 b und Plan Nr. 12 c“ sollen aufgehoben werden, da der Funktionszweck der Pläne erfüllt ist. Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

2. Die Aufhebungssatzung und die Begründung werden vom Stadtrat einstimmig in der vorgelegten Form gebilligt.

 

3. Der Stadtrat beschließt gem. § 3 Abs. 1 einstimmig, die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer zweiwöchigen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.

 

4 .Der Stadtrat beschließt einstimmig gem. § 4 Abs. 1 BauGB, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren zu beteiligen