Sitzung: 11.10.2006 Stadtrat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: 02/183/IV/215/2006
In einer Klarstellungssatzung legt die Stadt die vorhandenen Grenzen für im Zusammenhang gebauter Ortsteile fest. Diese Festlegung der Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich besitzt nur deklaratorische Bedeutung. Eine Beurteilung des Baurechts richtet sich nach § 34 BauGB.
Im Bereich der Pension Bergterrasse auf dem Leisbühl kommt es immer wieder zu Diskussionen, ob dieser Bereich dem baurechtlichen Außen- oder Innenbereich zu zuordnen ist. Mit dem Beschluss der Klarstellungssatzung soll dies nun eindeutig festgelegt werden. Die genaue Abgrenzung ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.
Der Bau- und Planungsausschuss hat dem Stadtrat die Beschlussfassung der Klarstellungssatzung empfohlen.
Der Stadtrat beschließt einstimmig eine Klarstellungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB für den Bereich des Leisbühls. Die genaue Abgrenzung ist aus der beiliegenden Karte, welche Bestandteil der Niederschrift ist, ersichtlich.