Sitzung: 27.08.2025 Ortsgemeinderat Völkersweiler
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Rindfeld“ ist abgeschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Träger öffentlicher Belange, wurde gemäß §§ 3 und 4 BauGB durchgeführt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand statt.
Herr Tan Weigand vom Planungsbüro BIT Ingenieure Stadt+Umwelt aus Karlsruhe stellte nochmal eine Präsentation über alle relevanten Veränderungen und Stellungnahmen vor.
Der Bebauungsplan liegt nun in der Fassung vom 19.August 2025 vor und kann gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden.
Mit dem Satzungsbeschluss wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes abgeschlossen.
Der Bebauungsplan tritt nach der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.
Die Begründung in der Fassung vom 19. August 2025 wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Rindfeld“ in der Fassung vom 18. August 2024 gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 24 Gemeindeordung Rheinland-Pfalz (GemO) als Satzung
