Sitzung: 27.08.2025 Ortsgemeinderat Völkersweiler
Vorlage: 11/148/II/044/2025
Sachverhalt:
Die Bilanz des
Jahresabschlusses 2023 der Ortsgemeinde Völkersweiler schloss mit einer
Bilanzsumme in Höhe von 2.054.530,17 € ab und hat somit um 3.596,85 €
abgenommen.
Auf der Aktivseite hat das
Anlagevermögen um rd. 114.700,00 € zugenommen. Die Zunahme ergibt sich aus den
Ausgaben für die Stützwand unterhalb der Kirche mit rd. 139.250,00 €, aus den
Ausgaben für die Stützwand in der Hauptstr. mit 12.000,00 €, aus dem Kauf eines
Traktors mit 6.300,00 € sowie aus den bilanziellen Abschreibungen mit rd.
42.850,00 €.
Das Umlaufvermögen hat sich um
rd. 118.800,00 € reduziert. Hiervon sind rd. 11.100,00 € auf die Abnahme der
Vorräte (Heizölvorräte und Forsterzeugnisse) zurückzuführen. Des Weiteren haben
die Forderungen,
insbesondere im Bereich der Forderungen gegen die Einheitskasse der
Verbandsgemeinde um rd. 107.750,00 €
abgenommen.
Auf
der Passivseite hat sich das Eigenkapital aufgrund des positiven
Jahresergebnisses 2023 um 7.746,42 € auf
1.600.454,61 € erhöht.
Die Sonderposten haben um rd.
21.050,00 € abgenommen. Hier sind insbesondere die Zunahme beim Sonderposten
für den kommunalen Finanzausgleich mit rd. 12.450,00 € sowie die Auflösung der
Sonderposten mit rd. 36.450,00 € zu erwähnen.
Die Auflösung der Sonderposten
beinhaltet unter anderen einen Betrag in Höhe von 13.650,00 € aus der Auflösung
der Sonderposten für Grabnutzungsentgelte. Aufgrund einer gesetzlichen
Neuregelung sind diese nicht mehr als Sonderposten zu führen, sondern fließen
direkt in den Ergebnishaushalt. Die bisher gebildeten Sonderposten wurden daher
komplett aufgelöst.
Die Rückstellungen haben um rd.
10.350,00 € zugenommen. Hierbei handelt es sich um Ehrensoldrückstellungen
sowie um Rückstellungen für Resturlaub und Überstunden.
Die Verbindlichkeiten haben um
rd. 650,00 € abgenommen.
Die liquiden
Mittel belaufen sich zum Jahresende auf 211.349,90 € und haben sich somit
gegenüber dem Vorjahr um 101.950,48 € reduziert.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.2.2025 die Unterlagen
zum Jahresabschluss 2023 geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher, den Jahresabschluss 2023
festzustellen und die Entlastung zu erteilen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und erteilt dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels, die Entlastung gem. § 114 GemO.
Herr Georg Geenen war nach § 22 GemO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
