Sachverhalt:

Die Bilanz des Jahresabschlusses 2023 der Ortsgemeinde Völkersweiler schloss mit einer Bilanzsumme in Höhe von 2.054.530,17 € ab und hat somit um 3.596,85 € abgenommen.

Auf der Aktivseite hat das Anlagevermögen um rd. 114.700,00 € zugenommen. Die Zunahme ergibt sich aus den Ausgaben für die Stützwand unterhalb der Kirche mit rd. 139.250,00 €, aus den Ausgaben für die Stützwand in der Hauptstr. mit 12.000,00 €, aus dem Kauf eines Traktors mit 6.300,00 € sowie aus den bilanziellen Abschreibungen mit rd. 42.850,00 €.

Das Umlaufvermögen hat sich um rd. 118.800,00 € reduziert. Hiervon sind rd. 11.100,00 € auf die Abnahme der Vorräte (Heizölvorräte und Forsterzeugnisse) zurückzuführen. Des Weiteren haben die Forderungen, insbesondere im Bereich der Forderungen gegen die Einheitskasse der Verbandsgemeinde um rd. 107.750,00 € abgenommen.

Auf der Passivseite hat sich das Eigenkapital aufgrund des positiven Jahresergebnisses 2023 um 7.746,42 € auf 1.600.454,61 € erhöht.

Die Sonderposten haben um rd. 21.050,00 € abgenommen. Hier sind insbesondere die Zunahme beim Sonderposten für den kommunalen Finanzausgleich mit rd. 12.450,00 € sowie die Auflösung der Sonderposten mit rd. 36.450,00 € zu erwähnen.

Die Auflösung der Sonderposten beinhaltet unter anderen einen Betrag in Höhe von 13.650,00 € aus der Auflösung der Sonderposten für Grabnutzungsentgelte. Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung sind diese nicht mehr als Sonderposten zu führen, sondern fließen direkt in den Ergebnishaushalt. Die bisher gebildeten Sonderposten wurden daher komplett aufgelöst.

Die Rückstellungen haben um rd. 10.350,00 € zugenommen. Hierbei handelt es sich um Ehrensoldrückstellungen sowie um Rückstellungen für Resturlaub und Überstunden.

Die Verbindlichkeiten haben um rd. 650,00 € abgenommen.

Die liquiden Mittel belaufen sich zum Jahresende auf 211.349,90 € und haben sich somit gegenüber dem Vorjahr um 101.950,48 € reduziert.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.2.2025 die Unterlagen zum Jahresabschluss 2023 geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher, den Jahresabschluss 2023 festzustellen und die Entlastung zu erteilen.


Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und erteilt dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels, die Entlastung gem. § 114  GemO.

Herr Georg Geenen war nach § 22 GemO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.