Nachtrag: 16.05.2025
Sitzung: 26.05.2025 Ortsgemeinderat Albersweiler
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 03/171/III/057/2025
Ziel auch des neuen Förderprojekts zum Gigabitausbau ist
die Entwicklung und Herstellung einer im gesamten Landkreis strukturell
einheitlichen und leistungsfähigen Gigabitversorgung mit einem
Erschließungsgrad von 100% der unterversorgten Teilnehmer. Darüber hinaus
sollen bedeutende Punkte im Landkreis (sozioökonomische Schwerpunkte) ebenfalls
einen gigabitfähigen Anschluss erhalten. In diesem Zusammenhang wurden bereits
zwei Förderprojekte in die Wege geleitet um Anschlüsse, deren Versorgung unter
30 Mbit/s lagen, zu ertüchtigen.
Nun haben sich die Förderrichtlinien dahingehend verändert,
dass auch Anschlüsse profitieren können, die bislang nicht förderfähig waren
bzw. lediglich mit einem DSL-Anschluss versorgt wurden. Dies betrifft im Grunde
alle Anschlüsse ohne Glasfaser- oder HFC (Kabel)-Anschluss, die nicht
eigenwirtschaftlich ausgebaut werden.
Hierzu fand ein intensiver Informationstransfer und -Austausch in den Dienstbesprechungen der
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mit dem Landrat statt. Als Ergebnis dieser
Beratungen wurde Übereinkunft erzielt, dass für die Adressen, welche auf Basis
eines durchzuführenden Branchendialogs und einer Markterkundung als förderfähig
gelten, ein neuer Förderantrag gestellt werden soll. Dieser soll bereits in diesem
Jahr eingereicht werden, der Stichtag hierfür ist 15.09.2025. Im Falle einer
Bewilligung würden die Kosten der Wirtschaftlichkeitslücke, wie bei den
vorherigen Förderanträgen, zu 90% von Bund und Land gefördert werden. Für den
verbleibenden Eigenanteil ist vorbehaltlich der entsprechenden
Beschlussfassungen der Kreisgremien vorgesehen, dass der Landkreis diesen trägt
und somit den Gemeinden im Ausbaugebiet voraussichtlich keine Kosten entstehen
werden. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist für den 30.06.2025
vorgesehen.
Damit der Landkreis überhaupt einen Förderantrag
stellen darf, ist zuvor die Übertragung der Aufgabe des geförderten
Gigabitausbaus von den Verbandsgemeinden notwendig, diese wiederum benötigen
die Aufgabenübertragung von den Ortsgemeinden.
Der Ortsgemeinderat beschließt mit 15 Ja-Stimmen einstimmig, die Übertragung der Aufgabe des geförderten Gigabitausbaus auf die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels.
