Beschluss: beschlossen

Die Hebesätze für die Realsteuern der Ortsgemeinde Ramberg sind derzeit wie folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer A                        269 v. H.

Grundsteuer B                        317 v. H.

Gewerbesteuer                        352 v. H.

 

Leistungsschwache Ortsgemeinden (Einnahmen des Verwaltungshaushaltes reichen zur Erfüllung ihrer unabweisbaren Ausgabeverpflichtungen nicht aus) können Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsstock erhalten. Dies könnte evt. für die Ortsgemeinde Ramber zutreffen.

Nach derzeitigem Kenntnisstand müssen hierzu jedoch ab 2005 u. a. folgende Steuerhebesätze festgesetzt sein:

 

Grundsteuer A                        280 v. H.

Grundsteuer B                        320 v. H.

Gewerbesteuer                        350 v. H.

 

Der Vorsitzende schlug deshalb vor die Hebesätze wie aufgeführt anzuheben bzw. den Hebesatz der Gewerbesteuer zu senken.

 

Vom Gemeinderat kam jedoch der Antrag, den Gewerbesteuerhebesatz bei den bisherigen 352 v. H. zu belassen und die anderen Hebesätze wie vom Vorsitzenden vorgeschlagen zu erhöhen.


Der Gemeinderat beschloss mit 13 .Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme, die Realsteuerhebesätze 2005 wie folgt festzusetzen:

 

Grundsteuer A                        280 v. H.

Grundsteuer B                        320 v. H.

Gewerbesteuer                        352 v. H.