Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Es lag ein weiterer Bauantrag auf Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück mit der Plan-Nr.: 1858/13 vor.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen das Bauvorhaben.


Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen auf Errichtung einer weiteren Doppelhaushälfte auf dem Grundstück mit der Plan-Nr. 1858/13 zu erteilen.