Nachtrag: 05.03.2024

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Nach der DGUV (Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) Regel 102-602 ist es erforderlich einen Fingerklemmschutz an allen Türen anzubringen.

Die Regel fordert, dass „Türen kindgerecht und sicher gestaltet werden“, mit dem Hinweis „Wo Quetsch- und Scherstellen vorhanden sind müssen Sie Klemmschutz anbringen lassen“. Sowie „An den Nebenschließkanten darf es keine Quetsch- und Scherstellen geben“.

Nach der DGUV Regel 102-602 sind die Nebenschließkanten an allen Türen in der Kita, zu denen Kinder Zugang haben, abzusichern.

Die Firma Heiko Jäcklin aus Albersweiler hat dazu ein Angebot für einen Fingerklemmschutz an 14 Türen zum Preis von 2.975,00 € Brutto abgegeben. Das Angebot wurde geprüft und wird als wirtschaftlich angesehen.


Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag an die Firma Heiko Jäcklin aus Albersweiler mit einer Bruttosumme von 2.975,00 € zu vergeben.