Nachtrag: 05.03.2024
Sitzung: 13.03.2024 Ortsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 05/210/III/741/2024
Nach der
DGUV (Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) Regel 102-602 ist es
erforderlich einen Fingerklemmschutz an allen Türen anzubringen.
Die Regel
fordert, dass „Türen kindgerecht und sicher gestaltet werden“, mit dem Hinweis
„Wo Quetsch- und Scherstellen vorhanden sind müssen Sie Klemmschutz anbringen
lassen“. Sowie „An den Nebenschließkanten darf es keine Quetsch- und
Scherstellen geben“.
Nach der
DGUV Regel 102-602 sind die Nebenschließkanten an allen Türen in der Kita, zu
denen Kinder Zugang haben, abzusichern.
Die Firma
Heiko Jäcklin aus Albersweiler hat dazu ein Angebot für einen Fingerklemmschutz
an 14 Türen zum Preis von 2.975,00 € Brutto abgegeben. Das Angebot wurde
geprüft und wird als wirtschaftlich angesehen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag an die Firma Heiko Jäcklin aus Albersweiler mit einer Bruttosumme von 2.975,00 € zu vergeben.