Sitzung: 13.03.2024 Ortsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 05/208/III/723/2024
Gem. § 3 Abs. 2 der Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge
werden die jährlich entstandenen Investitionskosten einer Abrechnungseinheit
abgerechnet.
In einer Abrechnung können mehrere Jahre zusammengefasst werden.
Im Jahr 2021 sind Kosten i.H.v. 12.619,95 € angefallen, abzüglich des
Gemeindeanteils von 3.154,99 € (25%) ist für das Jahr 2021 ein Beitragssatz von
0,0296935 € / m2 entstanden.
Im Jahr 2022 wurden 20.407,39 € ausgezahlt, abzüglich des
Gemeindeanteils i.H.v. 5.101,85 € (25%) beträgt der Beitragssatz für 2022
0,0480166 € / m2.
2023 sind 16.752,15 € kassenwirksam geworden, abzüglich des
Gemeindeanteils i.H.v. 4.188,04 € (25%) entstand ein Beitragssatz von 0,0394161
€ / m2.
Zusammengefasst beträgt der Beitragssatz 0,1171264 € / m2
für die Jahre 2021, 2022 und 2023.
Für ein beispielsweise 250 m2 großes Grundstück beträgt der
Beitrag ca. 29,28 €.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die entstandenen Kosten für den Ausbau der Breitbachstraße der Jahre 2021, 2022 und 2023 abzurechnen.