Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Gem. § 3 Abs. 2 der Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge werden die jährlich entstandenen Investitionskosten einer Abrechnungseinheit abgerechnet.

In einer Abrechnung können mehrere Jahre zusammengefasst werden.

Im Jahr 2021 sind Kosten i.H.v. 12.619,95 € angefallen, abzüglich des Gemeindeanteils von 3.154,99 € (25%) ist für das Jahr 2021 ein Beitragssatz von 0,0296935 € / m2 entstanden.

Im Jahr 2022 wurden 20.407,39 € ausgezahlt, abzüglich des Gemeindeanteils i.H.v. 5.101,85 € (25%) beträgt der Beitragssatz für 2022 0,0480166 € / m2.

2023 sind 16.752,15 € kassenwirksam geworden, abzüglich des Gemeindeanteils i.H.v. 4.188,04 € (25%) entstand ein Beitragssatz von 0,0394161 € / m2.

Zusammengefasst beträgt der Beitragssatz 0,1171264 € / m2 für die Jahre 2021, 2022 und 2023.    

Für ein beispielsweise 250 m2 großes Grundstück beträgt der Beitrag ca. 29,28 €.


Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die entstandenen Kosten für den Ausbau der Breitbachstraße der Jahre 2021, 2022 und 2023 abzurechnen.