Nachtrag: 23.02.2024

Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Die eigentliche Beschlussvorlage Nr.09/100/III/738/2024 (Siehe Anlage) erreichte das Gremium auf dem Postweg. Der Vorsitzende informierte die Ratsmitglieder, dass es zu dieser ersten Beschlussvorlage eine Abänderung hinsichtlich des Vergabeumfanges gibt. Dieser Nachtrag wurde von der Schriftführerin in Papierform an das Gremium zur Einsicht verteilt.

 

Sachverhalt Nachtrag-(erstellt von Norbert Kunz 29.02.2024)

 

Für den Umbau und Erweiterung des Kindergartens „Villa Regenbogen“ wurde durch das Architektenbüro Gaiotto gemäß HOAI Leistungsphasen 1-2, eine Vorplanung und Kostenschätzung erstellt.

Für die weitere Durchführung der Maßnahme sind nun weitere Architektenleistungen erforderlich.

Das Bauamt der Verbandsgemeinde Annweiler hat hierzu bei 4 Architekten Honorarangebote auf Grundlage der Kostenschätzung eingeholt.

Der wirtschaftlichste Bieter ist das Architekturbüro Gaiotto aus Hauenstein.

Es wird vorgeschlagen, die Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 – 4, (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) auf der Grundlage der HOAI (Honorarzone III, Basissatz, Nebenkosten 6%, Umbauzuschlag 25 %) an das o.g. Büro zu vergeben.

Erst nachdem die Baugenehmigung vorliegt soll über die Vergabe der Leistungsphasen 5-9 entschieden werden.

 

 


Nach langer intensiver Beratung einigte sich der Gemeinderat, nicht wie in der eigentlichen Beschlussvorlage die Leistungsphasen 3-9 zu vergeben, sondern stimmten einstimmig dem Nachtrag zu, die Planungsleistungen der Leistungsphasen 3-4 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) auf Grundlage der HOAI an das Architektenbüro Gaiotto aus Hauenstein zu vergeben.