Sitzung: 14.02.2024 Stadtrat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 02/880/III/726/2024
Um die der Stadt
in Rechnung gestellten Kosten für die Erbringung von Leistungen im Bereich
Bestattungswesen voll an die Nutzungsberechtigten weiter geben zu können, ist
eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung vorzunehmen.
In dem
beiliegenden Entwurf der Friedhofsgebührensatzung, wurden die Gebühren auf
kostendeckendes Niveau erhöht.
Der Rat beschließt einstimmig, die Änderung der Friedhofsgebührensatzung.